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Die Mitte Kanton Bern Parolen Wir lassen niemanden zurück!
Unsere Bundesverfassung räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, in Ausnahmesituationen Massnahamen zum Schutz der Bevölkerung und zur Wahrung der Sicherheit zu treffen (oftmals als so genanntes «Notrecht» bezeichnet). Damit soll es dem Bundesrat möglich sein, in Krisenzeiten schnell und zielgerichtet Hilfeleistungen zu veranlassen. Die Bundesverfassung sieht auch vor, dass diese Massnahmen maximal 6 Monate lang andauern dürfen.
So hat das Parlament die Möglichkeit, Entscheidungen des Bundesrates demokratisch breit abzustützen und falls nötig zu korrigieren. Mit dem vorliegenden Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) hat das Parlament die notwendige gesetzliche Grundlage für die “Notrechts”-Massnahmen des Bundesrates geschaffen und damit für gut befunden.
Es handelt sich nicht nur um eine Gesundheitskrise, sondern auch um eine Wirtschaftskrise. Mit dem Covid-19-Gesetz wurde eine umfassende rechtliche Grundlage geschaffen, betroffene Unternehmen finanziell zu unterstützen und die Kurzarbeitsentschädigung auszuweiten. Insgesamt stehen über 10 Milliarden Franken Hilfeleistungen zur Verfügung, die gestützt auf das Covid-19-Gesetz an die Wirtschaft ausbezahlt werden können. Bei Ablehnung des Gesetzes würden diese Hilfeleistungen wegfallen.
Das Covid-19-Gesetz enthält keinen Impfzwang. Dies ist in der Schweiz verboten. Das Gesetz räumt dem Bundesrat aber die Kompetenz ein, Personen, die sich für eine Impfung entschieden haben, einen Impfnachweis auszustellen. Damit ist aber noch nicht gesagt, ob mit dem Impfausweis gewisse Dienstleitungen bezogen oder Veranstaltungen besucht werden können. Diese Diskussion gilt es noch zu führen und ist nicht Gegenstand des Covid-19-Gesetzes.
Die Massnahmen, welche der Bundesrat gestützt auf die Verfassung erlassen hat, müssen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie fortgeführt werden können, sofern Bedarf dazu besteht. Das Gesetz definiert genau, in welchem Rahmen der Bundesrat Massnahmen treffen kann, um die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Gesellschaft und Wirtschaft zu bekämpfen. Mit der Befristung wird sichergestellt, dass die Notmassnahmen nicht unbeschränkt weitergeführt werden.
Der Bundesrat kann die Ausübung von politischen Rechten erleichtern. Die Unterschriften für Referendumsbegehren können dank des Gesetzes auch ohne vorhergehende Beglaubigung eingereicht werden. Somit wird den erschwerten Sammelbedingungen Rechnung getragen.