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Die Mitte Kanton Bern Parolen Lebensmittel massiv verteuern?
Die beiden extremen Agrar-Initiativen sind nicht zielgerichtet. Sie erschweren die einheimische Produktion und verteuern die regionalen Lebensmittel.
Eine Annahme der Pestizidinitiative würde die Produktion von Lebensmitteln in der Schweiz stark einschränken, da wichtige Hilfsmittel fehlen, um die Ernte vor Schädlingen zu schützen. Dies verteuert die Produktion. Als Folge würden auch die Lebensmittelpreise für die Konsumentinnen und Konsumenten klar stiegen. Es müsste mit einer weiteren ungewollten Zunahme des wirtschaftsschädigenden Einkaufstourismus gerechnet werden. Auch die Einkaufspreise für Hotellerie und Gastronomie würden steigen, was die Tourismusbrachen schwer treffen würde: Sind doch die Schweizer Preise im Vergleich mit unseren Nachbarländern schon so kaum wettbewerbsfähig.
Bereits heute unterliegen Pestizide einem strengen Zulassungsverfahren, um den Umweltschutz gewährleisten zu können.
Eine Annahme der Initiative hätte einen Konflikt auf Ebene Verfassung zur Folge, da sich das Schweizer Stimmvolk 2017 deutlich dafür ausgesprochen hat, die Ernährungssicherheit in die Bundesverfassung aufzunehmen. Diese ist durch die Initiative akut gefährdet. Gleichzeitig würde die hiesige Lebensmittelverarbeitungsindustrie enorm leiden. Beispielsweise wäre der Import von Kakao und Kaffee praktisch verboten, womit die gesamte Schokoladenindustrie betroffen wäre und tausende Arbeitsplätze bedroht wären.
Die Pestizidinitiative nimmt keinerlei Rücksicht auf geltende Bestimmungen im Umweltschutz, die sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützten. Damit Pestizide in Verkehr gesetzt werden können, müssen sie sehr strenge Zulassungsverfahren durchlaufen. Dies gilt sowohl für synthetisch als auch für nicht-synthetisch hergestellte Pestizide. Bewilligt werden nur diejenigen Pestizide, die beim vorschriftsgemässen Umgang keine Nebenwirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Dasselbe gilt für Lebensmittel, welche regelmässig auf Rückstände kontrolliert und wenn nötig aus dem Verkehr gezogen werden. Die Initianten sehen hingegen im Einsatz von Pestizid eine pauschale Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, ohne die bereits bestehenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Kontrollmassnahmen zu berücksichtigen.
Bereits heute sind Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe an die Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) geknüpft. So müssen Bäuerinnen und Bauern ihre Tiere nach den Tierschutzgesetzgebungen halten, eine ausgeglichene Düngerbilanz aufweisen oder ihren Beitrag zum Erhalt und Förderung der Biodiversitätsflächen leisten. Eine Annahme der Trinkwasserinitiative könnte dazu führen, dass landwirtschaftliche Betriebe vom Direktzahlungssystem ausgeschlossen werden. Damit sind sie aber auch nicht länger den strengen Anforderungen des ÖLN verpflichtet, wodurch die Umweltbelastung in der Produktion nicht ab-, sondern zunimmt. So verfehlt die Initiative ihre Ziele. Gleichzeitig müssten auch mehr Lebensmittel importiert werden, um die Sicherstellung der Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Damit würde das Problem ins Ausland verlagert, wo unter Umständen keine oder weniger strenge Voraussetzungen im Bereich Tierwohl und Umweltschutz gelten. Zudem würden die Preise für pflanzliche und tierische Lebensmittel wohl steigen.
Ohne Pflanzenschutzmittel kann die Ernte nicht Geschütz werden, was zu nicht lagerfähiger Ware und somit zu Foodwaste führen würde.
Auch Bio-Betriebe würden unter der Annahme der Trinkwasserinitiative erheblich leiden. Denn auch sie setzen verschiedentlich Pestizide ein, um beispielsweise Schnecken abzuwehren. Der biologische Anbau von Gemüse, Obst oder Kartoffeln ist dadurch unmittelbar bedroht. Erhebliche Schwankungen in den Erträgen wären die Folge, welche wohl ebenfalls Preissteigerungen zur Folge hätten und durch verstärkte Einkäufe im Ausland kompensiert werden müssten.
Bereits seit 2016 ist es verboten, Antibiotika, die zum prophylaktischen Einsatz vorgesehen sind, auf Vorrat abzugeben oder zu verschreiben. Der vorsorgliche Einsatz von Antibiotika ist schon heute nur noch dann zulässig, wenn konkrete Anzeichen einer Krankheit für eine Tiergruppe besteht und dies von einem Tierarzt festgestellt wurde. Die rückläufigen Zahlen des Antibiotikaeinsatzes zeigen klar auf, dass diese Massnahme bereits gut wirkt. Mit einem Verbot des prophylaktischen Einsatzes würde ein grösseres Tierleid und höheres Krankheitsrisiko in Kauf genommen. Eine Behandlung wäre nur noch zulässig, wenn Krankheiten in grossen Tierbeständen bereits ausgebrochen sind, was unter Umständen schliesslich zu einem höheren Verbrauch von Antibiotika führen könnte.